Diese Datenbank ist noch ganz am Anfang und wächst langsam - bitte haben Sie Verständnis, dass noch nicht alles verfügbar ist. Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen für ihre große Mitarbeit beim Zusammentragen der Begriffe und ihrer Erläuterungen!
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Wen kontaktiere ich bei einem Todesfall zuerst? Verstirbt ein Angehöriger zuhause, so muss zuerst der Hausarzt kontaktiert werden. Ist dieser nicht erreichbar, so muss ein Notarzt angerufen werden. Ist dies geschehen, so kann der Bestatter benachrichtigt werden, um den Zeitpunkt der Überführung des Verstorbenen festzulegen und um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, so muss nur der Bestatter benachrichtigt werden, die restlichen Formalitäten erledigt der Bestatter.
Weitere Infos : www.bestattungen-rolf.de/erste_schritte_im_trauerfall.htm
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Wer kann eine Feuerbestattung anordnen? Der Verstorbene kann zu Lebzeiten durch eine schriftliche Willenserklärung eine Feuerbestattung festlegen. Wenn keine schriftliche Willenserklärung vorliegt, können die Bestattungspflichtigen, z.B. Ehepartner, Eltern, Geschwister, Enkel, Lebensgefährte dies stellvertretend nachholen.
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