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Was ist zun tun, wenn ein Mensch gestorben ist?
Erste Schritte im Trauerfall 


Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Es besteht meist genügend Zeit zum Innehalten und Abschied nehmen.1 

Bevor irgendetwas in die Wege geleitet werden kann, muss eine Ärztin/ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird das automatisch veranlasst. 

Bei einem Sterbefall zu Hause ist das Herbeirufen eines Arztes/einer Ärztin Aufgabe der Angehörigen. Diese ärztlichen Papiere sind die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Bei ungeklärter oder nicht natürlicher Todesursache wird die Kriminalpolizei eingeschaltet. Bevor Weiteres unternommen werden kann, muss die Freigabe des beschlagnahmten Leichnams durch die Staatsanwaltschaft abgewartet werden. 
Ein verstorbener Mensch kann nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, ehe er in Aufbahrungsräume überführt werden muss (unter Umständen auch noch länger). Das ist die Regelung in Baden-Württemberg. Da das Bestattungsgesetz Ländersache ist, gilt in den einzelnen Bundesländern Unterschiedliches. Viele Krankenhäuser, Senioren- oder Pflegeheime haben spezielle Räume, in denen eine Aufbahrung und ein Abschied vor Ort möglich sind. 

Um alle folgenden Schritte wie Überführung, Versorgung des verstorbenen Menschen, Formalitäten, Termin und Gestaltung der Bestattung in Ruhe zu besprechen, sollten Sie telefonisch Kontakt mit einem Bestattungsinstitut aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. (Dazu gibt es übrigens keine rechtliche Verpflichtung, doch ohne professionelle Hilfe ist all das kaum zu bewältigen.) 

Angehörige dürfen frei entscheiden, welches Institut sie beauftragen. Die Wahl des Bestattungsunternehmens sollte mit Bedacht getroffen werden. Wie ist der erste telefonische Kontakt? Wie wird auf meine Fragen und Wünsche eingegangen? Erhalte ich bereitwillig und transparent Auskünfte über Preise und Kosten? 

Manche Bestattungsunternehmen bieten den Angehörigen an, bei Versorgung, Ankleiden und Einbetten dabei zu sein, andere möchten das nicht. Wenn Ihnen das ein Anliegen ist, sollten Sie das vorab ansprechen und klären.

Es kann (in qualitativer wie in finanzieller Hinsicht) sinnvoll sein, mehrere Bestatter/innen zu kontaktieren und erst dann zu entscheiden, wen Sie beauftragen möchten. 

Wenn Sie schon wissen, welche Kleidung der verstorbene Mensch tragen soll, können Sie diese für das Gespräch mit dem Bestatter/der Bestatterin richten. Wenn Sie dafür mehr Zeit brauchen, können Sie die Kleider auch später noch übergeben. 

Im persönlichen Gespräch, entweder bei Ihnen zu Hause oder in den Räumen des Bestattungsunternehmens, werden dann unter anderem folgende Dinge
besprochen:
•  Aufnahme der Personalien des/der
   Verstorbenen für die Meldung beim
   Standesamt
   und die weiteren Formalitäten
•  Informationen über Gebühren und
   Bestattungskosten
•  Festlegung der Bestattungsart (Erde, 
   Feuer, See, Naturbestattung...)
•  Entscheidung über die Grabstätte: Zubettung in ein bestehendes Grab oder
    Erwerb eines neuen Grabplatzes. Wenn Sie sich für ein neues Wahlgrab
    entscheiden, wird in der Regel ein Termin vereinbart, an dem Sie dieses
    vor Ort aussuchen. 
•  Absprache mit Friedhofsamt, Geistlicher/Geistlichem bzw. Trauerrednerin/Trauerredner
   und Festsetzung des Bestattungstermins
•  Auswahl des Sarges und der Sargwäsche. Soll der/die Verstorbene eigene Kleidung
   anbekommen? Eventuell auch eigene Decke und Kissen? 
•  Soll es eine offene Aufbahrung geben oder soll der Sarg geschlossen bleiben? 
•  Auswahl der Blumen/Trauerfloristik (das kann auch direkt bei einer Gärtnerei
   gemacht werden)
•  Auswahl von Musik und Musikern
•  Soll ein Foto des/der Verstorbenen aufgestellt werden? 
•  Soll ein Kondolenzbuch ausliegen? 
•  Gegebenenfalls Aufgeben einer Todesanzeige und/oder Erstellung von Trauerdruck 
•  Gegebenenfalls Hilfe bei der Entscheidung für eine Lokalität im Anschluss an die
   Bestattung bzw. Trauerfeier

Es ist sinnvoll, die nächsten Angehörigen und Freunde zeitnah zu verständigen, spätestens wenn der Termin von Trauerfeier bzw. Bestattung feststeht.

Einige Tage vor der Trauerfeier findet ein Gespräch mit dem/r gestaltenden Geistlichen oder Trauerredner/in statt. Es ist gut, sich bereits im Vorfeld zu überlegen, welche besonderen Wünsche es hinsichtlich der Trauerfeier gibt. Soll eine spezielle Musik gespielt werden? Welche biographischen Daten und Inhalte sollen in der Trauerfeier zur Sprache kommen? Wird es Nachrufe geben oder möchten Angehörige einen Teil der Trauerfeier persönlich gestalten, beispielsweise ein Gedicht oder Musikstück vortragen?

Der Sterbefall ist auf dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Das können Angehörige selbst erledigen, in der Regel übernimmt jedoch das Bestattungsunternehmen diesen Gang für sie. 
Am Standesamt sind folgende Dokumente vorzulegen, die Sie am besten bereits für das Gespräch mit dem Bestattungsinstitut richten:

1. Die Todesbescheinigung mit allen Durchschlägen (trat der Tod in einem Hospiz,
    Heim oder Krankenhaus ein, liegen diese Papiere dort und werden im Rahmen der
     Überführung von dem/r Bestatter/in mitgenommen)
2. Personalausweis oder Reisepass des verstorbenen Menschen
3. ein Auszug aus dem Familienbuch oder -register oder die folgenden
    Personenstandsdokumente der/des Verstorbenen:
•  bei Ledigen: Geburtsurkunde 
•  bei Verheirateten: Heiratsurkunde
•  bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des/r Ehepartners/in
•  bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
4. eine sogenannte "Sterbefallanzeige". Ein solches Dokument haben wir hier als
   pdf-Datei hinterlegt. Sie können es aber auch direkt beim Standesamt bekommen
  und mit Hilfe der Beamten ausfüllen.2 
5. gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung
6. gegebenenfalls Nachweis über eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft
7. gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde 

Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen. Sind die Dokumente in einer Fremdsprache abgefasst, bedarf es einer beglaubigten Übersetzung. 

Das Standesamt behält einen Teil der Papiere bei sich, andere werden gestempelt und dem/r Anzeigenden zurückgegeben. Sie werden für Friedhofsamt und gegebenenfalls Krematorium und gebraucht. Ebenso stellt das Standesamt die gewünschte Anzahl von Sterbeurkunden aus - manche gebührenfrei, andere gebührenpflichtig. 

Diese Urkunden müssen bei verschiedenen Behörden und Institutionen vorgelegt werden (Rentenstelle, Krankenkasse, gegebenenfalls Versorgungsamt, Religionsgemeinschaft, Versicherungen, Banken etc.). 

Den damit verbundenen Schriftverkehr kann das Bestattungsinstitut zu einem großen Teil übernehmen. Ebenso kann es Ihnen dabei helfen, einen Überblick über alle notwendigen Abmeldungen zu bekommen. 

Siehe dazu auch die Seite „Abmeldungen & Erledigungen

1 Die Zeit zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung ist eine besondere. Sie wird so nie wieder zurückkommen. Auch wenn unter Umständen viel zu entscheiden und zu organisieren ist und sich vielleicht bereits alle Gedanken auf die bevorstehende Trauerfeier richten, ist in diesen Tagen in der Regel immer wieder Zeit, sich vom verstorbenen Menschen zu verabschieden. Es mag hilfreich sein, sich zu fragen und zu erspüren: Was brauche ich für diese Abschiedszeit? Was möchte ich jetzt nicht versäumen? Wo hätte ich gerne Unterstützung oder Entlastung?
2 Wie gesagt: all das kann das Bestattungsinstitut für Sie erledigen. Ihre Berater kennen die Abläufe und Ansprechpartner, haben alle nötigen Formulare und können Sie in diesen Dingen entlasten. 
Bestattungen Rolf

Bruno-Jacoby-Weg 8
70597 Stuttgart-Degerloch

Neuffenstraße 47
70771 Leinfelden-Echterdingen

Telefon Tag & Nacht

0711 /  67 32 14 71

Telefax:
 0711 / 67 32 14 72

E-Mail:
info@bestattungen-rolf.de
 







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